Preisvereinbarungen und Rahmenverträge
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Neue Preise bei der
Postbeamtenkrankenkasse ab 01.0.2024
Für die Behandlung von Versicherten der
Postbeamtenkrankenkasse gelten ab dem
01.04.2024die in der Liste aufgeführten
Höchstpreise für medizinischen Badebetriebe,
krankengymnastischen Einrichtungen und
gesondert für Kurbetriebe.
Die neuen Preise können ab der ersten
Behandlung, die nach dem 01.04.2024
stattfindet, rückwirkend abgerechnet werden!
Aktuelle Preisliste für kurortspezifische
Leistungen ab dem 01.01.2025
Rahmenvertrag bzw. Preise über die
Leistungserbringung von individuellen
Maßnahmen der Gesundheitsförderung,
Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln
im Rahmen von genehmigten ambulanten
Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V vom
26.07.1990 in der Fassung vom 28.06.2022
(gültig ab 01.11.2022
Bundeseinheitliche Preise ab 01.04.2025
(VDEK, LKK, AOK…usw)
Nachdem das Schiedsgericht eine Erhöhung der
Vergütung beschlossen in der Physiotherapie
beschlossen hat, übermitteln wir Ihnen hiermit die
neuen Preislisten für alle GKV-Patienten.
Darin wurden die Preise im Zeitraum vom
01.04.2025 bis 30.06.2025 um +8,02% und ab
01.07.2025 um +4,01% angepasst. Es wurde die
Aktualisierung der Positionsnummern bei X9933 und
X9934 ab dem 01.01.2026 in der aktuellen Anlage
mit einem Hinweis versehen.
Beihilfefähige Höchstbeträge des Bundes für
Heilbehandlungen ab 01.05.2025
Das Bundesministerium des Innern und Heimat
hat mitgeteilt, dass die beihilfefähigen
Höchstbeträge für Heilmittel für Bundesbeamte in
naher Zukunft steigen werden.
Hierfür wurde nun eine Vorgriffsregelung
getroffen, welche die höheren Preise bereits ab
dem 01.05.2025 geltend machen.
Alle geänderten Preise sind im Dokument fett
hinterlegt.
Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen
von Leistungserbringern für Heilmittel ist in
Bayern nach Regierungsbezirken verteilt:
Für die Zulassung müssen jeweils ein Antrag auf
Zulassung, ein Berichtsbogen Selbstauskunft und
eine Anerkenntniserklärung ausgefüllt an die
Landesvertretung gesendet werden.
Der Button führt Sie direkt zu den Anträgen
auf der ARGE- Homepage
Qualitätsmanagement bei ambulanten Vorsorgeleistungen
Vereinbarung nach § 137d Abs. 3 SGB V zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein
(einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von
ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
Aktuelle Preisliste für die
Berufsgenossenschaften ab dem 01.05.2025
Die DGUV hat sich bereit erklärt, auch die
temporäre Erhöhung zwischen April und Juni
2025 mitzugehen. Wie vereinbart, wird dies bei
der DGUV allerdings um jeweils einen Monat
verzögert greifen, so dass Sie anbei eine
Preisliste von Mai bis Juli 2025 und eine weitere
ab August 2025 finden. Für die Abrechenbarkeit
dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag
einer Verordnung ausschlaggebend!