Die Krankenkassen lehnen einen Kurantrag meist mit der
Begründung ab,
dass die wohnortnahen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien.
So kann es passieren, dass der Kurantrag, auf dessen Bewilligung Sie
unter Umständen Wochen lang gewartet haben, abgelehnt wird.
So reagieren Sie, wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde
Ist Ihr Kurantrag abgelehnt worden, haben Sie die Möglichkeit und das
Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Widerspruch
einzulegen. Widerspruch heißt in diesem Fall, dass die Krankenkasse
Ihren Antrag erneut prüft.
Sie können Widerspruch schriftlich einlegen, mit einem
Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse. Oder Sie sprechen direkt
bei der Krankenkasse beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter
vor, was ebenfalls erfolgreich sein kann.
Für das Widerspruchsschreiben ist es hilfreich, dass Sie Ihren Arzt um
eine erneute Stellungnahme bitten. Darin verweist er ausdrücklich auf
die Notwendigkeit der Kur, worauf Sie zielt und welche Erfolgsaussichten
sie für Sie hat. Bitten Sie ihn außerdem darum, dass er einen Vermerk
über die Dringlichkeit Ihrer Kur hinzufügt. Das erhöht die Chancen, dass
Ihr Kurantrag bei der erneuten Prüfung nicht abgelehnt wird.
Im Widerspruch selbst schreiben Sie, dass Sie mit der Ablehnung Ihres
Kurantrages nicht einverstanden sind und Widerspruch gegen die
Ablehnung vom (Datum) einlegen. Bitten Sie die Krankenkasse darum,
den Arztbericht sowie die erneute Stellungnahme Ihres Arztes nochmals
zu prüfen.
Berufen Sie sich auf § 23, 2 SGB V, in dem die medizinischen
Vorsorgeleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen geregelt sind.
Schreiben Sie beispielsweise: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen
Ihre Ablehnung meines Kurantrages vom (Datum) nach §23,2 SGB V.“5
Besonders wichtig ist es jedoch, dass Sie Ihre Erkrankung und Ihre
persönliche, gesundheitliche Situation nochmals präzise schildern. Er-
klären Sie, warum es wichtig für Sie ist, dass der Kurantrag nicht ab-
gelehnt wird. Verweisen Sie darauf, auch mit Bezug auf die neue ärztliche
Stellungnahme, dass alle wohnortsnahen Möglichkeiten ausgeschöpft
sind. Zählen Sie auf, welche Therapien und Präventionsmaßnahmen Sie
unternommen oder welche Fachärzte Sie aufgesucht haben. Belegen Sie
das, wenn möglich, mit ärztlichen Unterlagen, die Sie mit der neuen
ärztlichen Stellungnahme dem Widerspruchsschreiben beifügen.
Verweisen Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben auf die Anlagen, indem
Sie als Schlusssatz schreiben: „Ich bitte Sie darum, den damals
beigefügten Arztbericht und die neuerliche Stellungnahme in Anlage 1
(sowie eventuelle ärztliche Unterlagen in Anlage 2, die Sie konkret
benennen) noch einmal genau zu überprüfen.“
In etwa 70 bis 80 Prozent der Fälle, in denen die Krankenkasse
den Kurantrag zunächst abgelehnt hat, wird dieser nach einer
erneuten Prüfung doch noch bewilligt. Bei einer erneuten
Ablehnung scheuen Sie sich nicht den Vorgang zu wiederholen.
Wichtige Tipps bei Ablehnung Ihres Kurantrags!
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