„Ambulante Vorsorgekuren„

…sind jetzt wieder gesetzliche Pflichtleistung der Krankenkassen!

Wichtige Informationen für Ihre „Badekur“

Die ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (füher Badekur genannt) gehören nach § 23 Abs. 2 SGB V zu den medizinischen Vorsorgeleistungen, die von deutschen Krankenkassen übernommen werden. Mit Wirkung vom 20. Juli 2021 wurden die früheren Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen.

Musterantrag für Ihre „Badekur“

Sie können sich hier einen Musterantrag für die Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort herunterladen. Füllen Sie den Antrag zusammen mit dem Arzt Ihres vertrauens aus, er kennt Ihre Krankeheitsgeschichte und kann Sie beraten. Danach senden Sie den Antrag ganz einfach Ihrer Krankenkasse zu.

Kur ohne Antrag

Sie haben die Möglichkeit eine Kur zu machen, ohne vorher einen Antrag zu stellen. Entweder lassen Sie sich an Ihrem Heimatort Heilbehandlungen verschreiben und suchen einen ansässigen Gesundheitsbetrieb auf. Oder Sie verbinden Ihre Behandlungen mit einer Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Sie können auch direkt im Heilbad oder Kurort den Kurarzt aufsuchen und sich Heilbehandlungen verschreiben lassen.
© VSP e.V. 2023 • alle Rechte vorbehalten
Der Weg zu Ihrer Kur Jeder gesetzlich Versicherte Bundes-bürger hat einen Anspruch auf eine Kur, sobald sie medizinisch begründet ist. Nachfolgend finden Sie Informationen wie Sie eine Kur beantragen können.
Ihr Weg zur Kur
Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde… Wurde Ihr Kurantrag abgelehnt, stecken Sie den Kopf nicht in den Sand! Legen Sie unbedingt dagegen schriftlichen Widerspruch ein. Hier finden Sie einen kleinen Wegweiser, wie Sie mit einer Ablehnung umgehen sollten.
Auswahl des Kurortes Wenn Ihr Kurantrag genehmigt wurde: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Nun haben Sie die Qual der Wahl. Ein reichhaltiges Angebot für Ihren Kuraufenthalt im Bäderdreieck finden Sie unter folgende Links:
Bad Birnbach Bad Birnbach
Bad Füssing Bad Füssing
Impressum : Datenschutz
Bad Griesbach Bad Griesbach
Musterantrag Musterantrag
Tipps bei Ablehnung

Informieren Sie sich HIER

Wir helfen Ihnen gerne!

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„Badekur“

Die ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (füher Badekur genannt) gehören nach § 23 Abs. 2 SGB V zu den medizinischen Vorsorgeleistungen, die von deutschen Krankenkassen übernommen werden. Mit Wirkung vom 20. Juli 2021 wurden die früheren Ermessensleistungen zu Pflichtleistungen.

Kur ohne Antrag

Sie haben die Möglichkeit eine Kur zu machen, ohne vorher einen Antrag zu stellen. Entweder lassen Sie sich an Ihrem Heimatort Heilbehandlungen verschreiben und suchen einen ansässigen Gesundheitsbetrieb auf. Oder Sie verbinden Ihre Behandlungen mit einer Auszeit in einem Heilbad oder Kurort. Sie können auch direkt im Heilbad oder Kurort den Kurarzt aufsuchen und sich Heilbehandlungen verschreiben lassen.

Musterantrag für Ihre Kur

Sie können sich hier einen Musterantrag für die Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort herunterladen. Füllen Sie den Antrag zusammen mit dem Arzt Ihres vertrauens aus, er kennt Ihre Krankeheitsgeschichte und kann Sie beraten. Danach senden Sie den Antrag ganz einfach Ihrer Krankenkasse zu.

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Der Weg zu Ihrer Kur Jeder gesetzlich Versicherte Bundes-bürger hat einen Anspruch auf eine Kur, sobald sie medizinisch begründet ist. Nachfolgend finden Sie Informationen wie Sie eine Kur beantragen können.
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